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Luftdichtheitsmessung

Blower-Door-Test zur Qualitätskontrolle

Die Luftdichtheit eines Gebäudes wird von zwei Faktoren bestimmt: der Qualität der Planung und der Qualität der Bauausführung. Unsere Empfehlung: Vereinbaren Sie bereits frühzeitig für Ihren Neubau – ebenso bei der Sanierung eines Altbaus – eine Luftdichtheitsmessung (Blower-Door-Test).

Undichtigkeiten (Leckagen) werden so auf einfache Weise aufgedeckt. Bereits während der Bauphase können Sie die erforderlichen Nachbesserungen vornehmen lassen.

Luftdurchlässigkeitsmessung im Rahmen der EnEV

Den Wärmeschutz verbessern und für die Zukunft gerüstet sein: Die Bestimmung des so genannten n50-Wertes hilft, die Luftdichtheit Ihres Gebäudes zu optimieren. Daher gibt die geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) Grenzwerte für die Luftdichtheit von Gebäuden vor.

Die international anerkannte Kenngröße n50 gibt Auskunft über die Ausführungsqualität der so genannten Luftdichtheitsebene. Der n50-Wert darf bei Gebäuden ohne Lüftungsanlage den Wert 3,0 [1/h], bei Gebäuden mit Lüftungsanlage den Wert 1,5 [1/h] nicht überschreiten.

Diese und andere Kenngrößen sind in der Baunorm „Wärmeschutz im Hochbau“ DIN 4108, Teil 7, enthalten und mit entsprechenden Grenzwerten festgelegt worden. Ermittelt werden auch sie mit einem Blower-Door-Test (Luftdurchlässigkeitsmessung).

Dichtheit von Bauteilen

Ein weiteres Feld, auf dem wir für Sie tätig sein können, ist die Überprüfung von Bauteilen und Bauteilgruppen auf ihre Dichtheit.

Bei dieser Prüfung steht häufig die Frage im Mittelpunkt, ob die Luftdichtheit eines Bauteils ausreicht, um in die Luftdichtheitsebene von Gebäuden integriert werden zu können. Geprüft wird zum Beispiel, ob ein Bauteil (etwa ein Fenster) im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme ausgetauscht werden muss oder noch instand gesetzt werden kann.

 

 

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Ingenieurbüro n50

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